Einige der erwähnten Punkte für 2025 sind:
- Neue Quellensteuertarife: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die neuen Quellensteuertarife für die direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2025 veröffentlicht. Es gibt leichte Anpassungen bei verschiedenen Abzügen (Doppelverdiener, Kinder, Versicherungsprämien) und beim Abzug vom Steuerbetrag pro Kind.
- Erhöhung des Medianwerts des effektiven Lohneinkommens: Dieser Wert, der für die Quellensteuerberechnung relevant ist, wird leicht auf CHF 5'775 pro Monat angehoben.
- Schrittweise Erhöhung des Rentenalters für Frauen: Im Rahmen der AHV 21-Reform wird das Rentenalter für Frauen ab Jahrgang 1961 schrittweise erhöht.
- Erhöhung der Familienzulagen: Die bundesweiten Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen steigen. Die Kinderzulage erhöht sich auf CHF 215 pro Monat, die Ausbildungszulage auf CHF 268 pro Monat.
- Mindestzinssatz berufliche Vorsorge bleibt gleich: Der Mindestzinssatz für die berufliche Vorsorge (BVG) bleibt bei 1,25 %.
- Angepasste Grenzbeträge berufliche Vorsorge (BVG): Es gibt Anpassungen bei Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle, minimal und maximal versichertem Lohn sowie beim maximal steuerabzugsfähigen Betrag für die Säule 3a.
Quelle

